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Der albanische Staatspraesident wird vom Parlament in geheimer Wahl bestimmt. Zur Ernennung benoetigt er eine drei Fuenftel-Mehrheit. Amtszeit: fuenf Jahre. Wiederwahl nur einmal moeglich.
Keine private oder oeffentliche Funktion, auch keine Parteizugehoerigkeit, darf der Praesident waehrend dieser Zeit ausueben. Stellvertreter des Praesidenten ist automatisch der Parlamentspraesident.
Das Parlament Albaniens besteht nur aus einer Kammer. Die Abgeordneten werden auf vier Jahre gewaehlt. Die Anzahl der Abgeordneten schwankt zwischen 140 und 250, je nach gueltigem Wahlgesetz.
Im Parlament bestehen verschiedene Unterausschuesse.
Ausgeschiedene Abgeordnete muss der Staat weiter im oeffentlichen Dienst beschaeftigen.
Die Regierung wird vom Staatspraesidenten ernannt und umfasst ca. 20 Mitglieder. Die Amtszeit der Regierung endet mit ihrem Ruecktritt oder einem Misstrauensvotum sowie dem Zusammentreten eines neuen Parlaments.
Die Zusammensetzung der Regierung sowie deren Ernennung bedarf der Zustimmung des Parlaments.
Die Parteien in Albanien sind aufgesplittert in kleine Fraktionen. Verboten sind Parteigruendungen, die das demokratische System untergraben oder den sozialen Frieden im Land gefaehrden. Ansonsten ist die Parteigruendung unproblematisch moeglich.
Die groessten Parteien in Albanien sind die Sozialistische Partei (PSSH) und die Demokratische Partei (PDSH).
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