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Die von Albanien vorzunehmenden Reformprozesse sind vor allem in den Bereichen:
- Staerkung der Demokratien und Herstellung eines freien und stabilisierten innenpolitischen Prozesses,
- Garantie der Rechtstaatlichkeit in allen Facetten, insbesondere innerhalb der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit, Bekaempfung der Korruption und der organisierten Kriminalitaet,
- Schutz von Minderheitenrechte (diese werden vor allem von Griechenland fuer die griechisch-staemmige Minderheit eingefordert),
- Staerkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Schutz der internationalen Investitionen, Abschluss des Privatisierungsprozesses in allen Sektoren, Massnahmen zur Beendigung der Energiekrisen und Staerkung der laendlichen, unterentwickelten Gebiete. Ziel ist eine funktionierende oeko-soziale Marktwirtschaft zu erlangen.
- Loesung von strittigen Grenzfragen und der Fragen zu den albanischen Minderheiten in Mazedonien, Griechenland und vor allem in Montenegro und im Kosovo im Sinne der Erklaerung des Europaeischen Rates in Helsinki vom Dezember 1999,
- Groesste Problempunkte sind das Funktionieren der Justiz, die weit verbreitete Korruption und Schattenwirtschaft sowie die mangelnde Kapazitaeten zur Umsetzung der Gesetze.
Der Europaeische Rat von Kopenhagen und von Porto Carras hat Albanien, und die anderen Balkan-Staaten als potentielle Beitrittskandidaten bestaetigt bzw. qualifiziert.
Der Europaeische Rat bestaetigt wiederum die Wichtigkeit der Stabilisierung und Assoziierung der westlichen Balkanstaaten.
Die Kopenhagener Kriterien fuer die potentiellen Beitrittskandidaten lauten:
- Stabilitaet der Institutionen, Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;
- Vorliegen einer funktionierenden Marktwirtschaft
- Uebernahme der gemeinschaftlichen Regeln, Standards und Politiken, die die Gesamtheit des EU-Rechts darstellen.
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